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   LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 18 Sa 2719/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36793
LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 18 Sa 2719/10 (https://dejure.org/2011,36793)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2011 - 18 Sa 2719/10 (https://dejure.org/2011,36793)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2011 - 18 Sa 2719/10 (https://dejure.org/2011,36793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 AltTZG 1996 vom 27.06.2000, § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG 1996 vom 20.12.1999, § 5 Abs 3 AltTZTV, § 133 SGB 3, § 5 Abs 2 AltTZTV
    Wegfall der jährlich aktualisierten Mindestnettobetragstabelle - lückenhafte Regelung des § 5 Abs 3 TV ATZ - Tarifauslegung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 TV ATZ-LBV
    Mindestnettobetragsverordnung; lückenhafte Regelung; Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Geld in der Altersteilzeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 431/11

    Altersteilzeit - Mindestnettobetragstabelle

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2011 - 18 Sa 2719/10 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 17 Sa 782/11

    Altersteilzeit - Berechnung des Aufstockungsbetrags - Maßgeblichkeit der nicht

    Die nach Inkrafttreten des TV-ATZ erfolgte Anpassungspraxis des Verordnungsgebers lässt dabei keinen Rückschluss auf den Inhalt der tariflichen Regelungen zu und ist daher für die Frage, ob die tarifliche Reglung lückenhaft geworden ist, ohne Bedeutung (anders LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - 18 Sa 2719/10 - Ez TöD 700 TV ATZ Nr. 30).

    Die Entscheidung weicht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2011 - 18 Sa 2719/10 - ab.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 2 Sa 2596/10

    Erhöhung des Aufstockungsbetrages im Rahmen eines

    Die Zulassung der Revision erfolgte gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung und auf die Abweichung von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2011 zum Az. 18 Sa 2719/10.
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